Im an der Deutschen Hochschule der Polizei durchgeführten Teilvorhaben IV wird über Extremismen hinweg (Salafismus/Jihadismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus) vergleichend analysiert, in welcher Weise im Internet und in sozialen Medien zum Begehen extremistischer Straftaten (insbesondere Gewalttaten) aufgerufen wird. Angesichts des Bedeutungsgewinns digitaler Kommunikation für Prozesse der Radikalisierung und für die strategische und taktische Koordination unter (potenziellen) extremistisch motivierten Täterinnen und Tätern bedürfen sowohl die Nutzung digitaler Medien zu propagandistischen Zwecken als auch die spezifischeren Phänomene des Aufrufs zur Begehung extremistischer Straftaten der Untersuchung. Aufrufe zu Straftaten können sowohl als Mittel der Radikalisierung Dritter als auch als Indikator für eine fortgeschrittene Radikalisierung der Verfasser/Sender gesehen werden.
Die Analyse stützt sich zum einen auf Online-Materialien (frei zugänglich sowie in geschlossenen Zirkeln verbreitet), zum anderen auf Akten der Strafverfolgungsinstanzen, wobei die jeweils unterschiedlichen extremistischen Grundströmungen einbezogen werden.
Ziel des Teilvorhabens ist eine vergleichende Untersuchung extremistischer, via Internet / Social Media verbreiteter Straftatenaufrufe im Hinblick auf deren Häufigkeit/Verbreitung, Inhalte und strukturelle Merkmale, kommunikative/rhetorische Strategien und Techniken sowie deren Einbettung in spezifische Diskurse. Im Rahmen der Analyse staatsanwaltlicher Akten wird darüber hinaus untersucht, welchen Niederschlag entsprechende Straftatenaufrufe im polizeilichen/strafjustiziellen Hellfeld – als unmittelbar verfolgte Straftaten einerseits sowie als relevante Faktoren in Verfahren wegen extremistischer (Gewalt-)Straftaten andererseits – gefunden haben.